Hallo zusammen,

bei mir in der Naehe gibt es die folgende Situation: Eine Staatsstrasse fuehrt von A ueber eine kleine Ortschaft B weiter nach C, zwischen A und B gibt es einen Radweg parallel zur Strasse, im Ort B und auch zwischen B und C gibt es keinen Radweg.

Der Radweg von A nach B ist durch die Leitplanke bis auf eine einzelne Einmuendung etwa 500m vor der Ortseinfahrt von B von der Strasse getrennt. so dass man nicht einfach irgendwo vom Radweg auf die Strasse wechseln kann. Allerdings endet der Radweg nicht an der Ortseinfahrt von B, sondern biegt stattdessen rechts ab und fuehrt ueber einen Umweg von etwa 1km wieder auf die Strasse. Ich habe das mal versucht in Gimp zu zeichnen:

Meine Frage ist jetzt: Wenn ich von A nach C fahre, darf ich schon an der mit 1 markierten Stelle vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln, obwohl der Radweg parallel zur Strasse benutzungspflichtig ist oder muss ich den Umweg nehmen? Bisher bin ich da immer auf die Strasse gewechselt, bei meiner letzten Fahrt schrie ein (wohl genervter) Autofahrer beim Ueberholen zwischen 1 und der Ortseinfahrt von B aus dem Fenster, dass ich den Radweg benutzen soll. Daher bin ich mir jetzt unsicher, ob ich im Recht bin.

Hat da jemand von euch eine Ahnung, bis wie viel km Umweg man einen benutzungspflichtigen Radweg verwenden muss?

  • @corristoOP
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    211 months ago

    In dem konkreten Fall ist der eine Kilometer Umweg natuerlich kein Problem. Mich wuerde aber auch die generelle rechtliche Lage interessieren. Was wenn es 5km Umweg sind?

    Bei (1) kommt kein Radweg von Gegenueber, das ist eine Einfahrt mit Schranke, die nur fuer Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.

    • @[email protected]
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      fedilink
      111 months ago

      Ich glaube nicht, dass da eine konkrete Länge des Umwegs definiert ist, im Sinne von “5000 Meter sind zumutbar, 5001 Meter nicht”.

      1 km ist zumutbar, aber von Deggendorf nach Plattling über Flensburg geschickt zu werden weil da ein durchgehender Radweg ist? Vermutlich nicht. Einzelfall, gesunder Menschenverstand und so… wozu gibt’s sonst Gerichte?