• BlueBockser
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    9 months ago

    Die tatsächlich verwerflichen Handlungen dürften bei entsprechender Auslegung auch nach aktuell geltendem Recht schon strafbar sein, nur eben nicht ausdrücklich und spezifisch erwähnt.

    Verstehe nicht, was du damit meinst. Obwohl es strafbar ist, kann es doch trotzdem ein erwähnenswertes Problem sein. Das ist bspw. bei Steuerhinterziehung genauso, nur meckert da dann keiner, dass es politischen Gruppen in die Hände spielt…