• BlueBockser
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    9 months ago

    Die Rechtsprechung orientiert sich da vmtl. einfach an den aktuell bereits etablierten Begriffen. Ohne die Geschichte genauer zu kennen würde ich vermuten, dass Scheuermilch, Kokosmilch etc. schon seit vielen Jahr(zehnt)en so verwendet werden. Hafermilch etc. dürfte neuer sein, und daher keine Ausnahme erhalten.

      • BlueBockser
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        9 months ago

        Ich kann die Kritik nicht nachvollziehen. Die EU konkretisiert und vereinheitlicht lediglich das, was in den verschiedenen Ländern, Sprachen und Kulturen ohnehin schon de facto so ist. Was meinst du, wie groß der Aufschrei gewesen wäre, wenn die böse EU uns plötzlich Worte wie Scheuermilch verbietet…

        Der EU-Rat hat bereits 2007 Milch als “durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenes Erzeugnis der normalen Eutersekretion” definiert, da waren Haferdrinks gerade mal zehn Jahre auf dem Markt. Ausnahmen gab es lediglich für bereits etablierte Begriffe; diese Liste wurde 2010 dann nochmal erweitert.

        Man kann durchaus darüber diskutieren, ob der Begriff “Hafermilch” sich in der Zwischenzeit weit genug verbreitet hat, um eine Aufnahme in die Liste der Ausnahmen zu rechtfertigen. Aber ein bewusstes Vorgehen gegen vegane Milchalternativen halte ich für aus der Luft gegriffen.