Sobald bei Fahrten mit dem 49€-Ticket eine Verspätung von mindestens 20min am Zielort vorliegt, darf man auf IC/ICE umsteigen.

Dafür muss man sich dann ein reguläres Ticket für diese Fahrt kaufen und es anschließend mit einem Fahrgastrechteformular einreichen, woraufhin es vollständig erstattet wird. Als Beleg für die beabsichtigte, verspätete Fahrt reicht laut Bahn FAQ ein Screenshot des DB Navigators mit der entsprechenden Verspätung.

Nachdem mir jetzt mehrfach Schaffner*innen und sogar Personal an den Infoschaltern begegnet sind, die das nicht wussten, schien mir die Information noch nicht weit genug verbreitet.

Edit: Es gibt eine neue EU-Verordnung, durch die die Bahn diesen Umstieg auf Fernverkehrszüge nicht mehr erlauben muss. Für mich lesen sich die Informationen auf der Bahn-Webseite so, als wäre es Stand jetzt noch erlaubt.

  • @corristo
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    31 year ago

    Es ist unerheblich ob es eine andere Alternative gibt. Du darfst bei erwarteter Verspaetung > 20 Minuten am Zielort immer auch Zuege des Fernverkehrs benutzen, um die Verspaetung zu reduzieren. Wenn du also die Wahl hast zwischen einem ICE oder einem Regio darfst du den ICE nehmen, selbst wenn der Regio nur eine Minute nach dem ICE an deinem Zielort ankommen wuerde.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      21 year ago

      Das gilt nur, wenn du mit Zugbindung im Nahverkehr unterwegs bist und nicht mit zB einem der Ländertickets.

      • @corristo
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        Deutsch
        4
        edit-2
        1 year ago

        Nein es braucht keine Zugbindung. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind nur “erheblich ermaessigte” Tickets, zu denen u.a. die Laendertickets aber auch das Deutschlandticket gehoeren.

        • @[email protected]
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          fedilink
          Deutsch
          11 year ago

          Dann gabs da entweder eine Änderung oder ich bin vor Jahren als Geringverdiener permanent angelogen worden.

      • @[email protected]
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        fedilink
        Deutsch
        21 year ago

        Um die andere Antwort zu ergänzen: Ein Fall ohne Zugbindung, bei dem das auch gilt, wären zum Beispiel Flexpreis-Tickets, die haben nur Streckenbindung.