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    1 year ago

    Hier sehe ich es als sinnvoller an dies auf die kinder erziehenden zu erweitern/beschränken.

    Finde hier auch noch den Teil relevant, wo es um Pflegearbeit im Allgemeinen geht. Es gibt keinen Grund, Fürsorgegelder auf Kinderbetreuung zu beschränken. Das können genausogut Eltern, Partner*in oder andere Angehörige sein, die Pflege oder Betreuung benötigen. Weiter muss klargestellt werden, dass nicht nur die Ausgaben für Lebensmittel und Güter relevant sind bei Pflege und Betreuung durch Angehörige. Viel stärker fällt der Einkommensverlust während der unbezahlten Betreuungszeit ins Gewicht.