Ja, vermutlich muss Faeser dann auch noch das Entziehen der Staatsbürgerschaft leichter machen. Das geht natürlich nur bei Menschen mit mehrfacher Staatsbürgeschaft, aber wenn die vorhanden ist, warum nicht. Kann man ja als Ergänzung zu den neuen Erleichterungen bei der doppelten Staatsbürgeschaft betrachten. Dann hat das Behalten der alten Staatsbürgeschaft eben nicht nur Vorteile.
Ja, vermutlich muss Faeser dann auch noch das Entziehen der Staatsbürgerschaft leichter machen. Das geht natürlich nur bei Menschen mit mehrfacher Staatsbürgeschaft, aber wenn die vorhanden ist, warum nicht. Kann man ja als Ergänzung zu den neuen Erleichterungen bei der doppelten Staatsbürgeschaft betrachten. Dann hat das Behalten der alten Staatsbürgeschaft eben nicht nur Vorteile.