Was ich für Jemanden, der für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädiert, die in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft wurde, eine gewagte Aussage finde.
Ich hab ihn gerade mal dran erinnert, was so in unserer Verfassung steht. Vorausgesetzt er ist Deutscher, sodass das GG relevant ist. Sonst gelten die Richtlinien der EMRK bzw. der EU.
Danke für die Ergänzung. Wobei der Absatz als Ganzes die Todesstrafe nicht ausschließt. Erst in Kombination mit Art. 102 wird klar, das Freiheitsstrafe zulässig und die Todesstrafe unzulässig ist.
Ist halt seit sem Jahr, saß ich jetzt auf feddit bin, der vierte Account mit ähnlichem Profilbild und gleichen Sprechpunkten.
Wer
Freundlich formuliert: Jemand mit sehr kontroversen Ansichten. https://ani.social/comment/5166832
Und alle, die Mikufan nicht zustimmen, sind Nazis 🤡
Was ich für Jemanden, der für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädiert, die in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft wurde, eine gewagte Aussage finde.
Insbesondere weil er die wie Nazis auch gerne für sehr vieles anwenden würde.
Scheißt auf unsere Verfassung und deren fundamentalen Werte, alle anderen sind aber Nazis und Antisemiten.
Ich hab ihn gerade mal dran erinnert, was so in unserer Verfassung steht. Vorausgesetzt er ist Deutscher, sodass das GG relevant ist. Sonst gelten die Richtlinien der EMRK bzw. der EU.
Art. 2 II S. 1 GG wäre auch noch passend.
Danke für die Ergänzung. Wobei der Absatz als Ganzes die Todesstrafe nicht ausschließt. Erst in Kombination mit Art. 102 wird klar, das Freiheitsstrafe zulässig und die Todesstrafe unzulässig ist.
Ist ja interessant…