Ich habe jetzt seit etwas mehr als einem Jahr mein Jobrad und fahre bisher ohne GPS-Tracker umher. Natürlich habe ich öfter Angst, dass es gestohlen wird. Das Rad hat einen Listenpreis von 3600€ und jeden Monat habe ich mehr investiert. Von der JobRad Diebstahlschutzversicherung bekommt man bekanntlich nichts zurück, wenn das Rad gestohlen wird. Man muss nur die Raten nicht weiter zahlen, ein schlechter Deal, aber leider gibt es halt nur JobRad bei mir in der Firma.

Die ganze Zeit frage ich mich jetzt schon, ob sich ein GPS-Tracker für ein JobRad lohnen würde. Ich habe ein paar Freunde bei der Polizei und die haben mir bestätigt dass eine Rückholung bei einem eingebauten GPS-Tracker sehr wahrscheinlich wird. Eigentlich reicht sogar ein AirTag, aber beides ist natürlich das idealste.

Nur ist das JobRad ja nicht MEIN Rad, sondern gehört in erster Instanz JobRad, in zweiter Instanz meinem Arbeitgeber und ist mir nur in dritter Instanz überlassen. Wenn das Rad gestohlen wird und der Leasingvertrag mit JobRad durch deren Versicherung ausläuft, wie würde das dann bei einer Rückholung vom Rad überhaupt aussehen? Würde ich das Rad dann rauskaufen können oder hätte ich da eh keine Chance? Weiß das jemand?

  • Dr M@feddit.deOP
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    1 year ago

    Das meiste was du sagst stimmt so nicht. Es gibt mittlerweile viele grenzüberschreitende Ermittlergruppen um Fahrräder im Ausland schnell wiederzubeschaffen. Wenn sie im europäischen Ausland sind, ist das mittlerweile nur noch selten ein Problem, wenn man einen Tracker im Rad hat.

    Und bei gekauften Rädern ist deine Info komplett falsch. Wenn ein gekauftes Rad geklaut wurde, kannst du das sofort von der Versicherung abwickeln lassen. Wenn die Polizei das Fahrrad wiederfindet, musst du der Versicherung das ganze sofort melden. Dann kannst du entscheiden, ob du das Versicherungsgeld zurückzahlst oder das Fahrrad der Versicherung überlässt.

    Bei einem geleasten Fahrrad siehst du von dem Versicherungsgeld aber nichts, das Geld bekommt JobRad von ihrer Versicherung und dir wird lediglich der Leasingvertrag gekündigt. Hier ist es vollkommen davon abhängig, wie JobRad in so einem Fall mit dem Rad umgeht, du selber hast kein Mitspracherecht. Außerdem ist eine Überlassungserklärung kein Eigentumsnachweis, das geleaste Fahrrad gehört dir schlicht und einfach nicht. Die Polizei würde dir das geklaute Fahrrad deshalb auch nicht zurückgeben, sondern es an den eigentlichen Besitzer geben. Das Fahrrad gehört JobRad und der Leasingnehmer ist dein Arbeitgeber, du hast nur eine Nutzungserlaubnis.

    • Matthias@lemmy.ruhr
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      1 year ago

      Wenn Du doch eh alles nötige weißt, dann ist es doch klasse. Du hast ja sicherlich mit einigem Recht und ich habe den ganzen Prozess verkürzt dargestellt, aber am Ende der polizeilichen Ermittlungen steht Dein Fahrrad wieder vor Deiner Haustür, wenn es zeitnah und vor Abwicklung durch Jobrads Versicherung gefunden wird. Und genau dafür setze ich meine Tracker ein.

      Übrigens ermöglichen Dir das Herauskaufen nach Abwicklung auch bei gekauften Rädern nicht alle Versicherungen, hier kommt es auf die jeweiligen AGB und/oder Einzelfallentscheidungen an.

      Vielleicht hat ja noch jemand weitergehendere Informationen für Dich.

      • Dr M@feddit.deOP
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        1 year ago

        Nein, das für mich einzig relevante weiß ich nicht: wie reagiert JobRad, wenn das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde und dann wiedergefunden wird. Das ist alles, worum dieser Post geht, weil das die einzige unbekannte ist, für den JobRad-Nutzer aber die einzig relevante Info.