Mit einer Drohne aufgenommene Bilder öffentlicher Kunstwerke dürfen laut Bundesgerichtshof nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Dabei spielt der Ort der Aufnahme eine entscheidende Rolle. Von Klaus Hempel.
Geklagt hatten Künstler gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Einer von ihnen ist Jan Bormann aus Castrop Rauxel. Der Künstler hat unter anderem den Waltroper Spurwerkturm und die Sonnenuhr auf der Halde Schwerin in Castrop Rauxel entworfen.
Zufällig entdeckt er in einem Reiseführer fürs Ruhrgebiet ein Drohnenfoto der Sonnenuhr auf der Halde Schwerin in Castrop Rauxel. “Mich ärgert, dass da Leute Bilder aus der Luft von meinen Kunstwerken machen, und die dann veröffentlichen. Ich hab das dann gemeldet, weil ich ja dafür Geld bekommen muss” [Wieso spricht der in meinem Kopf nicht anständiges Ruhrdeutsch, sondern mit der Stimme des Hutbürgers?], erinnert sich der 85-Jährige. Geld habe er aber nicht bekommen, genauso wenig wie eine Rückmeldung von dem Verlag des Reiseführers.
Die Initiative ging zumindest teilweise von den Künstlern aus.
Aus dem Artikel des WDR:
Die Initiative ging zumindest teilweise von den Künstlern aus.