• Fliegenpilzgünni@slrpnk.net
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    19 days ago

    Juhu, Bayern macht mal wieder Bayern-Dinge 🙌

    (Achtung, Halbwissen-Alarm)

    Das Irre daran: als “Cannabis” werden laut Gesetz konsumfertige (getrocknete) Pflanzenteile oder Bestandteile definiert, die viel THC enthalten und für ihre psychoaktive Wirkung verwendet werden, also z.B. Blüten, Zuckerblätter, Hasch, usw.

    Auf diese gelten die Regeln zur Besitzmenge (50 g) und Handel (verboten).

    Eine Pflanze ist kein Cannabis, sondern eine Pflanze. Und da wird nur zwischen “Vermehrungsmaterial” und “blühender Pflanze” unterschieden. Von den blühenden Pflanzen darf man 3 pro Person besitzen.

    Rein theoretisch dürfte ich also >3 Pflanzen haben, solange sie noch nicht blühen.

    Ich gehe aber davon aus, dass das nicht so ist, und ich richtig Stress kriege, wenn ich mit 10 Büschen erwischt werde.

    Deshalb führe ich jetzt eine neue Bezeichnung ein: die Flanze

    Eine Flanze ist eine erwachsene Pflanze, die zwar noch nicht blüht, aber eine signifikante Menge (>5 g) Blüte produzieren könnte und/ oder mindestens 5 Internodien (Blatt-/ Stielpaare) besitzt.

    Als Vermehrungsmaterial gelten Stecklinge. Aber ab wann ist ein Steckling kein Steckling mehr, sondern eine Flanze?

    Deren Definition war ja “Sobald sie in Erde gesetzt wird”.

    Das ist aber totaler Quatsch. Viele von uns setzen abgetrennte Stängel, also Bald-Stecklinge, direkt in Erde, damit sie dort wurzeln. Damit hätte man instant 20 Flanzen geschaffen!

    Auf der anderen Seite gibt’s ja noch Hydroponik, da bleiben die Pflanze ja dann bis zur Blüte Steckling oder was?

    Sorry, aber wenn man als Fachmann noch weniger Ahnung hat als ein random Vollidiot im Internet wie ich sollte man es einfach lassen, sonst blamiert man sich und das ganze Bundesland…