Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Die Beschuldigte hat die Bilder doch gar nicht verbreitet oder veröffentlicht, das hat der NDR getan. Ich werde aus dem Artikel nicht schlau.
Sie hat sie doch schon verbreitet indem sie die Bilder dem NDR gegeben hat (wenn sie das gemacht hat).
Das ist nicht mehr Privatgebrauch.
Wobei ja laut dem Anwalt im Text das gilt:
Vielleicht geht das ja in der nächsten Instanz durch.
So hätte ich das auch gedacht. Wenn ich dem NDR Bildmaterial gebe erwarte ich von denen schlau genug zu sein das im rechtlich korrekten Rahmen zu verwenden ohne mich dabei in die Pfanne zu hauen.
Außerdem ist es auch eine Zumutung von jeder Privatperson zu verlangen, dass sie sich mit Videobearbeitung und dem Recht bei der Veröffentlichung gut genug auskennen. Das ist alles Tagesgeschäft des Senders, die sollten auch die Einzigen sein die bei so etwas belangt werden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…
Klar ist es zu viel verlangt, dass jeder Jura studiert. Ich finde auch, dass eher der NDR belangt werden sollte. Aber wenn die aktuelle Rechtslage der Privatperson die Schuld gibt, ist das eben erst mal so. Laut dem Artikel ist es ja anscheinend nicht das erste mal, dass so etwas passiert. Der NDR hat in dem Fall dann immerhin die Kosten getragen. Falls die Argumentation vom Anwalt nicht durchkommt, sollte man vermutlich die Gesetze so anpassen, dass solche Situationen in Zukunft vermieden werden.