• federal reverse@feddit.org
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    5 hours ago

    Korrekterweise ist es auch dann eine Straftat, wenn man die Plakate zurückbringt. Rechtlich nicht 100% geklärt ist aber, ob es eine Straftat ist, Plakate umzudrehen, sodass man nur das weiße Innere sieht. Das solltet ihr aber auch nicht tun. Nicht nur, weil euch das trotzdem rechtliche Probleme bringen könnte, sondern auch aus Gründen der Fairness, inklusive gegenüber etwa auch teilweise rechtsextremen Parteien. Überhaupt nicht relevant ist an dieser Stelle, dass Parteien auf der rechten Seite des Parteienspektrums oft auch qualitativ minderwertige Plastikplakate hängen und Kabelbinder sparen, sodass die Plakate sich mit weniger Aufwand drehen lassen.

    • Peter_Arbeitslos@feddit.org
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      1 hour ago

      Ein oben und unten fest angekabelbundenes Doppelplakat (ca. 1m*50cm) in 3m Höhe kann doch auch kaum von einem Verbrecher mit hoher krimineller Energie umgedreht werden, ohne den oberen Kabelbinder vorher von seiner Last zu befreien und damit eine Sachbeschädigung zu begehen?

    • Flipper@feddit.org
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      3 hours ago

      Kabelbinder zerschneiden kann wahrscheinlich als Sachbeschädigung ausgelegt werden. Wie gut man Kabelbinder mit dünnem Werkzeug ohne Beschädigungen aufmacht weiß ich nicht.

      Aber die Stoffbänder, die mit einer Plastiklasche mit Widerhaken geschlossen werden können mit zwei Toastklips einfach geöffnet werden. Man muss nur das Band noch etwas enger schließen können.

        • Flipper@feddit.org
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          46 minutes ago

          Das war auch eher ein Fun fact für das nächste Event wo sowas ausgegeben wird. Konzert, Fußballspiel oder ähnliches. Da ging es nicht direkt um Wahlplakate.