• barsoap@lemm.ee
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    11 hours ago

    “Gefährder” im “verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen in Haft zu nehmen”, ist auch so eine widersinnige Aussage. Wenn Menschen, ohne irgendwas verbrochen zu haben, auf Basis von willkürlichen Behördenentscheidungen dauerhaft weggesperrt werden sollen, hat das nichts mit der FDGO zu tun.

    Die Innenminister (übrigens kein einziger Grüner dabei) kriegen das derzeit noch nicht mal hin Haftbefehle auch zu vollstrecken.

    Und, doch, geht nach der FDGO: Geschlossene Anstalt. Das ist auch nicht willkürlich sondern begutachtet und von Richter abgesegnet. Braucht man auch keine neuen Gesetze für aber siehe oben. Der eigentliche Skandal in der Sache ist dass Länder ihr eigenes Versagen auf den Bund schieben, denn die sind für öffentliche Sicherheit, Vollzug usw zuständing.

    • Saleh@feddit.org
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      11 hours ago

      Gefährder sind nicht notwendigerweise psychisch krank, und psychisch Kranke sind nicht notwendigerweise Gefährder, können aber wg. Selbstverletzung gegen ihren Willen eingewiesen werden.

      • barsoap@lemm.ee
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        11 hours ago

        Ein Automatismus ist das sicherlich nicht, nein, aber eine gewisse Überschneidung gibt es schon. Leute die ganz ohne Trauma Gewalttätig werden sind am Ende sehr, sehr selten, an und für sich ist der Mensch ein soziales Wesen. Meistens aber im subklinischen Bereich, kannst halt nicht jedes Arschloch mit Antisozialer Persönlichkeitsstörung diagnostizieren das ist noch mal ne Stufe für sich.