Datenschutzstrafen für angeklagte Unternehmen dürfen sich am Konzernumsatz orientieren, nicht nur am Umsatz des straffälligen Betriebs. Auch vor Strafgerichten.
Dir und mir schon, aber offensichtlich nicht allen Rechtsinstanzen in Dänemark. Vom Artikel:
Das angerufene Strafgericht sah hingegen nur Fahrlässigkeit und berechnete die Strafe bloß unter Heranziehung des Umsatzes des angeklagten Konzernteiles. Das führte zu einer Strafe von vergleichsweise bescheidenen 100.000 Kronen (13.400 Euro).
Statt den geforderten 1,5 Mio Kronen.
Jedenfalls gut, dass dies nun höchstinstanzlich geklärt ist.
Dir und mir schon, aber offensichtlich nicht allen Rechtsinstanzen in Dänemark. Vom Artikel:
Statt den geforderten 1,5 Mio Kronen.
Jedenfalls gut, dass dies nun höchstinstanzlich geklärt ist.