Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist äußerst knapp am Einzug in den Bundestag gescheitert. Nun zieht das BSW vor das Bundesverfassungsgericht - und will eine neue Auszählung erreichen.
Das ist ihr gutes Recht. Wenn es Hinweise auf Fehler in der Wahl gab, ist es auch wichtig, das zu prüfen.
Die Erfolgsaussichten sehe ich allerdings eher gering.
Die Feststellung des Wahlergebnisses und mögliche Wahlprüfungsverfahren sind rechtlich klar geregelt. Der Wahlausschuss des Bundestages muss das Wahlergebnis feststellen. Außerdem ist eine Wahlprüfung möglich. Die findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Ausnahmen davon sieht das Grundgesetz nicht vor.
Die erste Stufe: Für die Wahlprüfung ist ein Einspruch beim Bundestag nötig. Den kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl einlegen. Für die Prüfung hat der Bundestag einen Wahlprüfungsausschuss eingerichtet. Die Mitglieder schauen sich die Kritikpunkte an. Die finale Entscheidung über die Einsprüche trifft der Bundestag.
Dann greift die zweite Stufe. Denn gegen die Entscheidung des Bundestags können sich Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht wehren. Das klärt endgültig, ob ein Einspruch berechtigt und die Wahl fehlerhaft war.
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Mit ihren Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen halten sich die BSW-Mitglieder nun nicht an dieses zweistufige Verfahren. Stattdessen hoffen sie sofort auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit betreten sie rechtliches Neuland.
Das ist ihr gutes Recht. Wenn es Hinweise auf Fehler in der Wahl gab, ist es auch wichtig, das zu prüfen.
Die Erfolgsaussichten sehe ich allerdings eher gering.
Ist es tatsächlich nicht. Es gibt genau dafür eine festgelegte Vorgehensweise und die halten sie nicht ein
kannst du das genauer erklären?
in diesem artikel wird es beschrieben:
Vielen Dank für diese wertvolle Aufklärungsarbeit!