• superkret@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    48
    arrow-down
    1
    ·
    1 day ago

    Das ist ihr gutes Recht. Wenn es Hinweise auf Fehler in der Wahl gab, ist es auch wichtig, das zu prüfen.
    Die Erfolgsaussichten sehe ich allerdings eher gering.

    • Undertaker@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      4
      ·
      23 hours ago

      Ist es tatsächlich nicht. Es gibt genau dafür eine festgelegte Vorgehensweise und die halten sie nicht ein

        • 7EP6vuI@feddit.org
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          15
          ·
          20 hours ago

          in diesem artikel wird es beschrieben:

          Die Feststellung des Wahlergebnisses und mögliche Wahlprüfungsverfahren sind rechtlich klar geregelt. Der Wahlausschuss des Bundestages muss das Wahlergebnis feststellen. Außerdem ist eine Wahlprüfung möglich. Die findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Ausnahmen davon sieht das Grundgesetz nicht vor.

          Die erste Stufe: Für die Wahlprüfung ist ein Einspruch beim Bundestag nötig. Den kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl einlegen. Für die Prüfung hat der Bundestag einen Wahlprüfungsausschuss eingerichtet. Die Mitglieder schauen sich die Kritikpunkte an. Die finale Entscheidung über die Einsprüche trifft der Bundestag.

          Dann greift die zweite Stufe. Denn gegen die Entscheidung des Bundestags können sich Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht wehren. Das klärt endgültig, ob ein Einspruch berechtigt und die Wahl fehlerhaft war.

          […]

          Mit ihren Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen halten sich die BSW-Mitglieder nun nicht an dieses zweistufige Verfahren. Stattdessen hoffen sie sofort auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit betreten sie rechtliches Neuland.