In einem Zeitraum von nur fünf Monaten fährt eine 21-Jährige mit ihrem Auto mehr als 100 Mal zu schnell. Schließlich fahndet die Polizei nach ihr. Eine Motorradstreife entdeckt die notorische Raserin in ihrem Gefährt, einem VW Passat.
Was zur Hölle? Nur ne Sperre? Wieso darf die ihre Pappe überhaupt behalten? Scheint ja notorisch nicht in der Lage zu sein sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Ich verstehe dieses Rechtssystem und seine Blindheit gegenüber Fahrzeugbenutzern nicht.
Edit: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Alt: In Deutschland verlierst du deinen Führerschein soweit ich weiß praktisch nicht. Du kannst Fahrverbote bekommen, Sperren, Depperltest, etc., aber solange keine medizinischen Gründe vorliegen, ist das nicht vorgesehen.
Laut den auf Wikipedia erläuterten relevanten Paragraphen des Straßenverkehrsgesetzes, können wiederholte Verstöße gegen die StVO sehr wohl zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen:
§ 3(1) StVG
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.
§ 4(2) StVG
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.
Was zur Hölle? Nur ne Sperre? Wieso darf die ihre Pappe überhaupt behalten? Scheint ja notorisch nicht in der Lage zu sein sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Ich verstehe dieses Rechtssystem und seine Blindheit gegenüber Fahrzeugbenutzern nicht.
Edit: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Alt: In Deutschland verlierst du deinen Führerschein soweit ich weiß praktisch nicht. Du kannst Fahrverbote bekommen, Sperren, Depperltest, etc., aber solange keine medizinischen Gründe vorliegen, ist das nicht vorgesehen.
Laut den auf Wikipedia erläuterten relevanten Paragraphen des Straßenverkehrsgesetzes, können wiederholte Verstöße gegen die StVO sehr wohl zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen:
§ 3(1) StVG
§ 4(2) StVG
Quatsch. Z.B. bei Alkohol geht das sehr schnell. Kenne allein in meiner näheren Verwandtschaft zwei Fälle.