Laut Kraftfahrtbundesamt kann der VW Polo 174 Stundenkilometer schnell fahren. Ein Erdinger (21) schaffte im vergangenen Sommer mehr. Auf der Kreisstraße ED19 zeigte sein Tacho 176 km/h an. Ein Rekord? Vielleicht. Eine Straftat? Auf jeden Fall. Das wurde in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Erding wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen deutlich. Der Azubi muss eine Geldauflage von 600 Euro zugunsten des Vereins Brücke Erding zahlen und den Führerschein für drei Monate abgeben.
Tempo 176 erreichte der Erdinger auf der teils kurvigen und nicht sehr breiten Kreisstraße zwischen Erding und Eitting. Maximal zulässig sind auf diesem Streckenabschnitt 80 km/h. Dort überholte er einen weiteren Verkehrsteilnehmer, ignorierte Überholverbot und Linksabbiegespur. Sein Beifahrer filmte den Vorgang und den Tacho. Aufgeflogen ist die Tat, weil einige Tage später auch die Polizei das Video zugespielt bekam. „Es war ein Instagram-Video. Wir haben auch den Namen des Fahrers bekommen“, erinnerte sich ein Polizeibeamter als Zeuge. Der Fahrer, das Auto und die Örtlichkeit konnten schnell ermittelt werden.
Der Straftatbestand lautete: verbotene Kraftfahrzeugrennen. Ein zweites Auto war nicht beteiligt. Ausschlaggebend sei aber nicht die Anzahl der Fahrzeuge, sondern der Wettbewerbscharakter, erklärte Richter Michael Lefkaditis. Mit dem Erreichen der Höchstgeschwindigkeit sowie dem Filmen der Tat sei dieser gegeben.
„Ein sehr bedenkliches Verhalten. Das war für Sie, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich“, kommentierte Lefkaditis, bevor er sein „mildes Urteil“ fällte. Für diese Straftat könne unter Umständen auch das Fahrzeug eingezogen werden.
Ich verstehe nicht, warum der überhaupt wieder fahren darf. Aber ich bin auch kein Richter ist anderweitig in der Materie.