Bußgelder und Punkte in Flensburg kann bekommen, wer am Steuer zum Telefon greift. In Rheinland-Pfalz geht der "Handy-Blitzer" nun in den Regelbetrieb.
Du kriegst halt ein Foto. Und auf dem Foto kann man schon sehr gut erkennen, ob du das Handy wirklich nur weglegst, oder ob du es zum Telefonieren am Ohr hast oder ob du auf das Display schaust.
Sieht dann halt so aus, da kannst du ja mal checken, wer von denen sich mit “Handy weggelegt” rausreden könnte
Die könnten alle mindestens sagen, dass sie nur auf die Uhr geschaut und das Handy nicht mal entsperrt haben (keine Ahnung, ob das auch verboten ist). Oder man sagt, dass das Handy aus der Mittelkonsole gefallen ist und man nur gucken wollte, ob das Display gebrochen ist. Handy war natürlich ausgeschaltet. Beim Letzten Bild oben links siegte auch so aus, als ob das Handy in einer Halterung hängt, also wie ein Infotainment verwendet wird. Das ist meines Wissens erlaubt. Ausreden gibts genug
Das ist schon sehr nah an “Herr Lehrer, der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen”. So einfach redest du dich da nicht raus - und natürlich wird dir da dann der Verkehrsrichter sagen, dass die Funktionskontrolle eines elektronischen Displays eine Benutzung eines elektronischen Gerätes ist.
Du kriegst halt ein Foto. Und auf dem Foto kann man schon sehr gut erkennen, ob du das Handy wirklich nur weglegst, oder ob du es zum Telefonieren am Ohr hast oder ob du auf das Display schaust.
Sieht dann halt so aus, da kannst du ja mal checken, wer von denen sich mit “Handy weggelegt” rausreden könnte
Die könnten alle mindestens sagen, dass sie nur auf die Uhr geschaut und das Handy nicht mal entsperrt haben (keine Ahnung, ob das auch verboten ist). Oder man sagt, dass das Handy aus der Mittelkonsole gefallen ist und man nur gucken wollte, ob das Display gebrochen ist. Handy war natürlich ausgeschaltet. Beim Letzten Bild oben links siegte auch so aus, als ob das Handy in einer Halterung hängt, also wie ein Infotainment verwendet wird. Das ist meines Wissens erlaubt. Ausreden gibts genug
Das ist schon sehr nah an “Herr Lehrer, der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen”. So einfach redest du dich da nicht raus - und natürlich wird dir da dann der Verkehrsrichter sagen, dass die Funktionskontrolle eines elektronischen Displays eine Benutzung eines elektronischen Gerätes ist.