Wem der VRN von der Beförderung ausschließt

Durch eine andere Sache bin ich auf §3 der Beförderungsbedingungen der RNV gestoßen, die ich auch wenn ich schon lange mit den Öffis unterwegs bin noch nie gelesen hatte und die ein paar Fragen aufwirft.

Als erstes schauen wir Absatz 1 an. Hier sind drei Punkte die als Ausschlusskriterien gelten:

1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

Wie bitte soll das gehen. Viele nutzen den ÖPNV gerade weil sie unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, eben weil sie nicht mehr selbst Fahrtüchtigkeit sind. Wichtig ist auch das das der Wortlaut so wie er da steht schon ab dem ersten Glas Bier oder Wein oder auch Joint gilt.

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz,

Grundsätzlich eine gute Idee um die anderen Fahrgäste zu schützen. Aber was machen betroffene wenn sie z. B. zum Arzt oder zum Einkaufen müssen? Wir erinnern uns an Corona. Da wäre es also zumindest bei durch die Luft übertragbaten Sachen sinnvoller das tragen von FFP2 Masken vorzuschreiben.

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffenschutzgesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen dieser Waffen berechtigt sind.

Jetzt muss ich etwas spitzfindig werden. Reden wir hier vom führen von Waffen oder vom mitführen von Waffen? Das ist ein großer Unterschied. Trage ich z. B. ein Jagdmesser an einer Scheide am Gürtel, so führe ich die Waffe. Führe ich es aber z. B. in einem sicher abgeschlossenen Behältnis (das ist schon ein Rucksack mit Schloss) mit mit, so transportieren ich die Waffe. Letzteres ist an sich legitim, aber mit der Regelung problematisch.

Absatz 2 ist soweit passend und sinnvoll, also weiter zu Absatz 3:

Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Personal. Auf seine Aufforderung sind das Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen zu verlassen.

Dieser Absatz öffnet der Willkür Tür und Tor. Klar werden die meisten Angehörigen des ÖPNVs entsprechend sorgfältig damit umgehen, jedoch sind dann auch ‘Deine Nase gefällt mir nicht, also bleibst Du draußen’ Entscheidungen möglich. Und das solche auch getroffen werden ist bekannt und dokumentiert.

Was meint Ihr dazu?

#VRN #Beförderungsbedingungen #ÖPNV #Gedanken #Meinung #Frage #Heidelberg #Mannheim #Rhein-Neckar #2025-04-11 @verkehrswende @verkehrswende @askfedi @askfedi_de @heidelberg

  • @sascha Du hast den ersten Satz des ersten Absatzes des §3 nicht zitiert, wodurch ein falscher Eindruck entsteht. Dort wird die Bedingung dafür angegeben, dass die genannten Personengruppen von der Beförderung ausgeschlossen sind — nämlich wenn sie „eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen.“ Und auf die Einschätzung, ob das der Fall ist, bezieht sich Absatz (3).

  • Seitansbraten@chaos.social
    link
    fedilink
    arrow-up
    0
    ·
    2 days ago

    @sascha @askfedi @askfedi_de @[email protected] @[email protected] @heidelberg ich sag’s mal so: es ermöglicht zumindest, dass die Mitarbeitenden alkoholisierte Menschen raus werfen, die zb randalieren, in die Öffis pinkeln oä. Aber eventuell könnte das auch einfach genau so gesagt werden.

    FFP2 schützt nicht vor allem, aber vor einigem, weswegen das tatsächlich aufgenommen werden sollte. Grundsätzlich wäre es allerdings wünschenswert, solche Menschen hätten die Möglichkeit, Taxischeine zu nutzen &