• Mîm@lemmy.zip
    link
    fedilink
    arrow-up
    36
    arrow-down
    1
    ·
    18 hours ago

    Das sind die, die es mit dem abhitlern dermaßen übertrieben haben, dass da ein Disziplinarverfahren läuft. Wie man jüngst wieder beim “Itiotentreff” sehen konnte, muss man sich dafür sehr anstrengen, damit sowas überhaupt erst angestrengt wird.

    Und gerade zu dem was der Reul da so erzählt. So handhabt man Hinweisgeber in seinen Polizeipräsidien:

    Das Polizeipräsidium Düsseldorf habe an den Fall Maßstäbe angelegt, “die sich in nicht nachvollziehbarer Weise von denjenigen unterschieden, die es in den übrigen Fällen zugrunde gelegt habe”, so der Senat. Während die Antragstellerin als Hinweisgeberin suspendiert worden sei und entlassen werden solle, habe das Polizeipräsidium gegenüber den anderen Kommissaranwärtern aus den Chatgruppen keine Maßnahmen ergriffen.

    Erst auf Nachfrage des OVG habe das Polizeipräsidium im Beschwerdeverfahren erklärt, nunmehr Disziplinarverfahren eingeleitet zu haben. “Der Umstand, dass die Antragstellerin, nicht aber die anderen Polizeibeamten auf die Nachrichten aufmerksam gemacht hätten, sei weder ihr zugute gehalten noch – soweit bekannt - den anderen negativ angelastet worden.”

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-6-b-2055-20-hebt-suspendierung-von-polizistin-auf-rechtsextreme-chat-gruppen

    Da muss man ja schon froh sein, wenn da überhaupt wer mal sowas wie ein Disziplinarverfahren bekommt.