Ich denke mal, es geht bei Neuwahlen nur um die Kanzlerwahl, nicht um die Bundestagswahl. Außer CxU und SPD können sich plötzlich doch nicht mehr einigen.
Bei den ersten beiden Wahlgänge ist die erforderliche Mehrheit 316 Stimmen (absolut 50% +1 Stimme). Beim dritten Wahlgang reicht die relative Stimmenmehrheit unter den anwesenden Abgeordneten, d.h. der abgegebenen Stimmen.
Wenn im dritten Wahlgang der meistgewählte Kandidat nicht die absolute Mehrheit, sondern nur die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen bekommt, kann der Bundespräsident entweder das Votum als “Minderheitsregierung” akzeptieren und denjenigen zum Bundeskanzler ernennen oder den Bundestag auflösen und somit Neuwahlen anordnen.
Ich denke mal, es geht bei Neuwahlen nur um die Kanzlerwahl, nicht um die Bundestagswahl. Außer CxU und SPD können sich plötzlich doch nicht mehr einigen.
Ja, im dritten Durchgang braucht es keine absolute Mehrheit mehr. Wenn die Union und SPD sich darüber aber jetzt in die Haare kriegen…
Es braucht keine absolute Mehrheit, sondern eine Relative, was bei einem einzigen Kandidaten auch wieder nur eine absolute Mehrheit ist.
Bei den ersten beiden Wahlgänge ist die erforderliche Mehrheit 316 Stimmen (absolut 50% +1 Stimme). Beim dritten Wahlgang reicht die relative Stimmenmehrheit unter den anwesenden Abgeordneten, d.h. der abgegebenen Stimmen.
Dann stellt die SPD oder CSU einen Alibi-Kandidaten auf
Unser ‘geliebter’ Bayern-Markus lässt sich aufstellen, und dann schafft ers irgendwie zum Kanzler gewählt zu werden. Horrorvorstellung.
… vielleicht weil einige gegen ihn gestimmt haven und die CxU der SPD daraufhin Illoyalität vorwirft. Der Gedanke amüsiert mich Ü
Wenn im dritten Wahlgang der meistgewählte Kandidat nicht die absolute Mehrheit, sondern nur die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen bekommt, kann der Bundespräsident entweder das Votum als “Minderheitsregierung” akzeptieren und denjenigen zum Bundeskanzler ernennen oder den Bundestag auflösen und somit Neuwahlen anordnen.