Muss jemand nur mal ne Anzeige machen, dann würde auch gehen ihn ermittelt werden.
Aber wahrscheinlich fehlt die Straftat? Die Überschrift ist sehr reißerisch, als könnte sich die Staatsanwaltschaft was aus den Fingern saugen und gegen jemanden zu ermitteln.
Die Polizei hatte nach Hinweisen auf das Video erklärt, dass es gegen den Mann keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, jedoch Ordnungswidrigkeiten vorliegen könnten: Der Mann in dem Video könnte demnach durch sein Gesamtauftreten die Allgemeinheit belästigt haben.
Klingt doch sehr vage. Auch wenn jemand ein offensichtliches Arschloch ist, braucht es doch mehr als das, um eine Ermittlung auszulösen.
Ich wollte mir mal ansehen, was das für eine Publikation ist. Dann wurde die Seite geblockt, weil ich einen Adblocker habe und ich doch bitte erst zahlen sollte. Eine blödere Art, mit diesem Thema umzugehen, ist mir wirklich noch nicht untergekommen.
Muss jemand nur mal ne Anzeige machen, dann würde auch gehen ihn ermittelt werden. Aber wahrscheinlich fehlt die Straftat? Die Überschrift ist sehr reißerisch, als könnte sich die Staatsanwaltschaft was aus den Fingern saugen und gegen jemanden zu ermitteln.
Artikel lesen würde helfen
Hast du ihn denn gelesen?
Klingt doch sehr vage. Auch wenn jemand ein offensichtliches Arschloch ist, braucht es doch mehr als das, um eine Ermittlung auszulösen.
Ich wollte mir mal ansehen, was das für eine Publikation ist. Dann wurde die Seite geblockt, weil ich einen Adblocker habe und ich doch bitte erst zahlen sollte. Eine blödere Art, mit diesem Thema umzugehen, ist mir wirklich noch nicht untergekommen.
Meinst du: "Polizei: Kein Verdacht auf Straftat des „Freiwilligen Abschiebehelfers“? Oder was genau?