Der kurdische Aktivist Hamza A. sollte nur Stunden nach der erneuten Ablehnung seines Asylantrags durch ein sächsisches Gericht in die Türkei abgeschoben werden – und das, obwohl er nach Angaben seiner Unterstützer von den Folgen eines seit 43 Tagen andauernden Hungerstreiks deutlich gezeichnet ist. »Wahrscheinlich wollte man ihn außer Landes bringen, bevor sich der gesundheitliche Zustand noch weiter verschlechtert oder eine breitere Öffentlichkeit auf seinen Fall aufmerksam wird«, sagte Osman Oğuz vom Sächsischen Flüchtlingsrat (SFR) dem »nd«. Allerdings ist die Aktion offenbar gescheitert. Am Nachmittag habe die Bundespolizei auf Nachfrage mitgeteilt, A. befinde sich noch in Frankfurt, sagte Oğuz. Das sächsische Innenministerium äußerte sich zu der Abschiebung nicht. Auf »nd«-Anfrage bekräftigte es: »Der Benannte ist vollziehbar ausreisepflichtig.« Allerdings erteile man »zu laufenden Maßnahmen keine Auskunft«.
A., der seit sechs Jahren in der Bundesrepublik lebte, einer Arbeit nachging und eine Verlobte hat, war im Juni bei einem Behördentermin verhaftet und zu einem Abschiebeflug nach Berlin gebracht worden. Er sei »ohne Vorankündigung durch eine regelrechte Falle von Ausländerbehörde und Polizei aus seinem mit viel Mühe aufgebauten Leben gerissen« worden, kritisierte der Flüchtlingsrat. Die Abschiebung scheiterte, A. kam in eine spezielle Abschiebehaftanstalt, die der Freistaat Sachsen seit 2018 in Dresden betreibt.
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Gleichzeitig hatte es Bestrebungen gegeben, A. unabhängig ärztlich untersuchen zu lassen. Dieser hatte erhebliches Misstrauen gegenüber den Medizinern in der Haftanstalt geäußert. Jule Nagel, Landtagsabgeordnete der Linken, hatte dazu an den Menschenrechtsbeauftragten der Sächsischen Landesärztekammer geschrieben. Sie hatte A. am Freitag in der Haft besucht und fand ihn in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand vor: »Er hat stark abgenommen, wiegt noch 61 Kilogramm, die Organe schmerzen.« Auf »nd«-Anfrage äußerte sie Unverständnis darüber, dass A. nicht in ein Krankenhaus verbracht wurde, ähnlich wie es zwischenzeitlich bei der in Budapest inhaftierte Aktivist*in Maja T. der Fall war. Eine parlamentarische Anfrage Nagels an das Innenministerium, ob eine Verlegung erwogen wurde, ist bisher unbeantwortet. Auf »nd«-Anfrage hatte das Ministerium am Montag mitgeteilt, es könne »nicht bestätigt werden, dass der Benannte seit 41 Tagen die Nahrungsaufnahme verweigert«. Nagel sagte, sie könne angesichts seines körperlichen Zustands »nicht nachvollziehen«, dass dieser für hafttauglich befunden wurde, geschweige denn, dass man ihm einen Abschiebeflug zumutete.

