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    4 个月前

    Klar, ein Jahr, sonst noch etwas?

    Also ich muss sagen 3 Monate übersteigt doch bereits die Notwendigkeit die Teil jeder Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechteinschränkungen ist.

    Aber wäre alles nichts Neues. Gnadenlos übers Ziel hinausschießen um dann vom BVerfG auf das absolut erlaubte Maß zurückgeklagt zu werden. So macht man dem Verfassungsgericht zwar unnötig Arbeit, aber wenigstens kann man sich hinterher nicht vorwerfen nicht noch mehr herausgeholt zu haben.