Und vor allem, dass nur Daten über Personen, die tatsächlich in die USA reisen, ausgetauscht werden sollten.
Ich finde es erschreckend, dass dies nicht eine Grundvoraussetzung war, sondern jetzt erst vom Datenschutzbeauftragten gefordert werden muss.
Wir brauchen hier ganz klare Richtlinien und technische Systeme, die gewährleisten, dass nur die Daten übertragen werden, die für den konkreten Anlass notwendig sind nachdem der entsprechende Bürger nachvollziehbar eingewilligt hat.
Auch wenn die Übertragung generell verwerflich ist, sollte immer das Minimalprinzip gelten.
Ich finde es erschreckend, dass dies nicht eine Grundvoraussetzung war, sondern jetzt erst vom Datenschutzbeauftragten gefordert werden muss.
Wir brauchen hier ganz klare Richtlinien und technische Systeme, die gewährleisten, dass nur die Daten übertragen werden, die für den konkreten Anlass notwendig sind nachdem der entsprechende Bürger nachvollziehbar eingewilligt hat.
Auch wenn die Übertragung generell verwerflich ist, sollte immer das Minimalprinzip gelten.