Die haben Lack gesoffen und gedacht sie müssten sich an ihre eigenen Gesetze nicht halten, nur weil sie vorhaben diese Regel in der Zukunft zu kippen. Ich finde diesen Ansatz unglaublich wild, das hieße ja ich könnte mir meinen Bubatz in der Öffentlichkeit reinzwirbeln und wenn dann ein Cop kommt sagt man einfach “chill mal! Die Legalisierung kommt doch…”
Im Tagesschau Artikel steht noch:
Vermutlich wird also jemand auch noch die Gesetzesänderung anfechten müssen, mit der sie das Problem unter den Teppich kehren wollen, denn das Entfernen der Sektorenziele wird ja von Fachleuten deutlich kritisiert.
Da ja kürzlich der Bundesrat die Änderungen am Straßenverkehrsgesetz gekippt hat, hier meine Frage: könnte das an dieser Stelle auch passieren? Wäre ja irgendwie witzig, wenn jetzt nichts getan wird, weil es ja eh Änderungen geben würde, und dann, Überraschung: es gibt keine Änderungen.
Ist das zustimmungspflichtig? Dachte nicht
Das ist quasi der Kern meiner Frage. Ist das irgendwo erklärt?
Ich fände es sehr schwer zu erklären, wieso das gesamte Klimaschutzgesetz nicht die Länder betreffen soll. Es gibt ja viele Maßnahmen, bei denen Bund und Länder und Kommunen sich die Finanzierung teilen, zB das 49-Euro-Ticket.