Sollte Mord nicht automatisch lebenslänglich nach sich ziehen? Ich sehe im StGB keine andere Strafe, die hier in Frage käme. Kann der Richter die Strafe immer nach seinem Ermessen mildern?
Sollte Mord nicht automatisch lebenslänglich nach sich ziehen? Ich sehe im StGB keine andere Strafe, die hier in Frage käme. Kann der Richter die Strafe immer nach seinem Ermessen mildern?
Das ist unschön, aber praktisch nicht zu ändern. Die Abgeordneten sind in ihrer freien Entscheidung durch die Verfassung geschützt. Es ist relativ egal, welcher Fraktion sie angehört, wenn sie für Unionspositionen stimmt.
Putin wird immer Panzer haben. Nur Quantität und Qualität werden abnehmen. Schon jetzt ist eine zunehmende Zweiteilung der Panzerflotte zu beobachten. Auf der einen Seite stehen relativ moderne Panzer aus aktueller Produktion, die aber den Bedarf bei weitem nicht decken können. Auf der anderen Seite reaktivierte Rostlauben, die besser in Weltkriegsmuseen passen würden.
Ich glaube eher nicht, jedenfalls nicht ganz. Im Strafgesetzbuch der DDR werden die Mordmerkmale, mit denen der Richter argumentierte, nicht so angewendet. Dort gab es Mord auch ohne Heimtücke. Außerdem war die Tötung in der DDR wahrscheinlich sogar legal.
Vielleicht kommt das von §2 (3) StGB und da wurde die bundesdeutsche Morddefinition mit der DDR Strafe (die für Mord mind. 10 Jahre beträgt) vermischt oder es ist irgendeine Regelung aus dem Einigungsvertrag, die ich nicht kenne.