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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte, dass der bloße Besitz von über 100 Bild- und Videodateien mit problematischem Inhalt auf den Rechnern des Polizisten kein eindeutig „vorwerfbares Fehlverhalten“ darstelle. Es sei nicht ersichtlich, dass der Beamte diese Dateien bewusst gesammelt oder gezielt gespeichert habe.

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Im Sommer 2024 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, dass es gegen die Mitglieder der umstrittenen Chatgruppen kein Gerichtsverfahren geben wird. Zuvor hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, nachdem bereits das Landgericht Frankfurt eine Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte. Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorliege.

Die meisten der damaligen Chatteilnehmer waren Polizisten. Den sechs Beschuldigten wurde vorgeworfen, zwischen Herbst 2014 und Herbst 2018 in mehreren Chatgruppen Bilder und Videos verbreitet zu haben, die unter anderem Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigten oder volksverhetzenden Inhalt hatten. Fünf der Beschuldigten standen zu dieser Zeit im Dienst der Polizei. Eine zentrale Rolle bei den Ermittlungen spielte die Chatgruppe „Itiotentreff“, in der innerhalb eines Jahres mehr als 1.600 Nachrichten ausgetauscht worden waren. (dpa/ima)

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    1 day ago

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte, dass der bloße Besitz von über 100 Bild- und Videodateien mit problematischem Inhalt auf den Rechnern des Polizisten kein eindeutig „vorwerfbares Fehlverhalten“ darstelle. Es sei nicht ersichtlich, dass der Beamte diese Dateien bewusst gesammelt oder gezielt gespeichert habe. Zwar könne in diesem Zusammenhang eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden – doch für eine endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, die Voraussetzung für eine Suspendierung wäre, habe das Gericht derzeit keine ausreichende Wahrscheinlichkeit gesehen.

    bitte gehen sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen.

    aber den fall lorenz, den werden wir aufklären. pinky promise