»Es geht um die Verbreitung und Projektion dieses aus dem Kontext gerissenen Bildes, welches eine Geste zeigt, die dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich sieht.«
i kid you not
»Es geht um die Verbreitung und Projektion dieses aus dem Kontext gerissenen Bildes, welches eine Geste zeigt, die dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich sieht.«
i kid you not
Ja, das ist erlaubt. Nein, das hat deutsche Polizisten nicht jahrzehntelang davon abgehalten, Antifaschisten zu schikanieren. Es musste erst jemand bis zum Bundesgerichtshof klagen und selbst jetzt versuchen es Polizisten immer noch.
Fühlen sich halt angegriffen.