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    3 days ago

    Weil es die Union und die FDP so wollen. Der §25 Abs. 2 Satz 3 PartG sagt wörtlich:

    Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind: Spenden von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, es sei denn, dassa)diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile sich zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen,

    Das war bereits mehrfach Thema im BT(hier eine Abhandlung des wissenschaftlichen Dienstes)wurde aber jedes Mal von der FDP und der Union abgewiegelt,da normalerweise diese beiden Parteien die Empfänger von großen Spenden von im Ausland lebenden Millionären/Milliardären sind - und nicht alle davon sind Deutsche.

    Technisch gesehen handelt es sich hierbei auch nicht um eine echte Parteienspende sondern nur um eine sog. de facto Finanzierung da der Auftraggeber ja nicht direkt die Partei finanziert hat. Das ist vermutlich sogar der illegalere Teil.