AfD-Verbot.de“ wurde anlässlich der Tagung der in weiten Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Sorat-Insel-Hotel Mitte Januar rund um den Tagungsort gesprüht.

Die Polizei schnappte eine Tatverdächtige. Der soll nun eine DNA-Probe entnommen werden.

Chillig

„Ein DNA-Abstrich mag schmerzfrei sein, doch er stellt zweifellos einen Eingriff in die Grundrechte dar“, betont der Regensburger Rechtswissenschaftler und Strafverteidiger Jan Bockemühl.

Schließlich gebe es kaum etwas Intimeres als das eigene Genom. „Der Gesetzgeber hat jedoch ermöglicht, dass diese Daten zur Strafverfolgung erhoben werden dürfen – unabhängig von der Schwere des Delikts. “

Allerdings bedarf es dafür, sofern der oder die Betroffene nicht zustimmt, eines richterlichen Beschlusses, erläutert Bockemühl weiter.

Einen solchen Beschluss hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Regensburg letzte Woche gegen eine 22-Jährige erlassen.

Ohne vorherige Anhörung verfügte er, dass bei der jungen Frau ein sogenannter Mundhöhlenabstrich „und im Falle der Weigerung die Entnahme einer Blutprobe“ vorgenommen werden darf.

Ebenso ordnete der Richter an, dass ihre Wohnung „zum Zweck der Entnahme von Körperzellen“ durchsucht werden darf.

DIGGA WAS DER WIRD VORGEWORFEN, DASS SIE MIT KREIDE GEMALT HAT

Dies stehe „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat“, heißt es in dem Beschluss.

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Der Vorwurf: Sachbeschädigung. Die Frau wird verdächtigt, unter anderem an der Steinernen Brücke in oranger Farbe den Schriftzug „AfD-Verbot.de“ gesprüht zu haben.

Terrorismus

Anlass war die Tagung der Landtagsfraktion der in weiten Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Sorat Insel-Hotel am Oberen Wöhrd am 14. und 15. Januar. Breiter Protest hatte sich gegen diese Veranstaltung formiert.

Und rund um den Tagungsort fand sich dieser Schriftzug – geschrieben mit abwaschbarer Sprühkreide, wie Unterstützer der 22-Jährigen in einer Presseerklärung mitteilen.

Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob der Vorwurf vor Gericht überhaupt Bestand hätte, selbst wenn ein DNA-Test die Täterschaft der Frau bestätigen sollte.

Schon nach kurzer Internetrecherche lassen sich zahlreiche Urteile finden, die das Verwenden von Sprühkreide nicht als strafbare Sachbeschädigung einstufen.

Das Thüringer Justizministerium hatte vor einigen Jahren auf eine Anfrage der Linken im Landtag dazu beispielsweise erklärt, dass bei Kreidespray in der Regel wohl nicht von einer strafbaren Sachbeschädigung auszugehen sei.

Aber das ist halt auch Thüringen, nicht Bayern

Dieses sei nämlich „grundsätzlich nicht geeignet, eine mehr als nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes zu bewirken“.

Eine wichtige Voraussetzung, um den Tatbestand der Sachbeschädigung überhaupt zu erfüllen.

Als strafbare Sachbeschädigung gilt laut dem entsprechenden Gesetzestext nämlich nur die Zerstörung oder Beschädigung fremder Gegenstände sowie eine Veränderung des Erscheinungsbildes, die „nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend“ ist.

Sprühkreide aber werde durch Regen oder Abrieb von Schuhen „in kurzer Zeit abgetragen und ist auch mit Wasser jedenfalls von nicht saugenden Untergründen leicht zu entfernen“, so das Justizministerium.

Und: Generell würden Straftaten der Sachbeschädigung nach § 303 StGB „nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält (…)“.

In dem eher knapp gehaltenen Beschluss des Amtsgerichts Regensburg finden sich solche Erwägungen nicht. Es ist auch an keiner Stelle von Sprühkreide die Rede.

Stattdessen wird (mit dem fehlerhaften Datum 14. Oktober 2025) eine Verfolgungsjagd geschildert, die sich eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Regensburg des Nachts mit zwei Personen lieferte, die auf der Zufahrt zur Steinernen Brücke unterwegs waren.

Durchschnitte Polizei-Pressemeldung

Weil diese umkehrten, als sie den Streifenwagen sahen, habe man die beiden verfolgt, die 22-Jährige geschnappt und kontrolliert.

Wo Verfolgungsjagd?

Dabei sei bei ihr „orange Farbe auf den Schuhen, dem Regenponcho und der Jogginghose festgestellt“ worden.

In unmittelbarer Nähe hätten sich dann mehrere Graffiti derselben Farbe befunden sowie eine Spraydose, eine Schablone und Aufkleber, die nun als Vergleichsmaterial für den geforderten DNA-Abgleich herhalten sollen.

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Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher bezeichnet dies angesichts der bislang vorliegenden Indizien als ein „gängiges Mittel zum Abgleich eines Tatverdächtigen mit Vergleichsmaterial“. Die DNA werde über die aktuellen Ermittlungen hinaus auch nicht gespeichert.

Ja, aber Thomas Rauscher ist halt ein FDPler, der Neonazi-Aufmärsche und das Ziel einen „weißen Europas“ lobt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Rauscher_(Jurist)

Die Betroffene selbst spricht hingegen von „wirrer Repression der Polizei“. Wie die Fehler in dem Beschluss des Amtsgerichts zudem zeigten, habe sich der zuständige Ermittlungsrichter nicht wirklich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt.

„Vor Gericht wird kein Vorwurf bei Kreidespray standhalten, aber die Polizei versucht trotzdem mit allen Mitteln, solchen zivilgesellschaftlichen Widerstand klein zu bekommen. “

In der Vergangenheit sei von der Polizei noch kommuniziert worden, dass beispielsweise mit Sprühkreide angebrachte Demohinweise, wie man sie immer wieder in Regensburg findet, „ok sind“, schreiben ihre Unterstützer.

Ursprünglich war die DNA-Entnahme bereits für Montag, dann für den heutigen Mittwoch angeordnet worden. Doch dieser Termin wurde aufgehoben.

Zunächst muss der inhaltlich fehlerhafte Bescheid korrigiert werden. Anschließend muss über die zwischenzeitlich eingelegte Beschwerde der Betroffenen entschieden werden.

Der mit Sprühkreide angebrachte AfD-Verbot-Schriftzug auf der Steinernen Brücke hielt übrigens nicht lange.

Am Wochenende nach der AfD-Tagung im Sorat-Hotel übermalte ein Mann ihn mit nicht abwaschbarer schwarzer Farbe – die Stadt bezifferte den Schaden auf etwa 2.000 Euro. Passanten, die ihn darauf ansprachen, beschimpfte er laut einem uns vorliegenden Video zunächst massiv.

Anschließend soll er zwei Männern damit gedroht haben, ihnen „ein Messer in die Gurgel“ zu rammen. Auch hier ermittelt die Polizei.

Entspannt