»Es geht um die Verbreitung und Projektion dieses aus dem Kontext gerissenen Bildes, welches eine Geste zeigt, die dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich sieht.«

i kid you not

  • WimpyWoodchuck@feddit.org
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    27
    ·
    4 days ago

    Das ist explizit erlaubt.

    § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen:

    (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    • ZonenRanslite@feddit.org
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      21
      ·
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      4 days ago

      Erzähl das mal einen übereifrigen Polizisten ausn Osten. Ich hatte ihn dann rausgeschmissen, da er mir aufs Bahngelände gefolgt war. Ist dann angepisst abgedampft.
      Edith wegen Typo.

      • philpo@feddit.org
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        8
        ·
        4 days ago

        Realer Fall: Bekannter hat mal die Bundespolizei gerufen um die Landespolizei vom Bahngelände zu entfernen. Selbige dachte wohl,dass das ein guter Vorbereitungsort für ne Aktion sei und hat da alles zugeparkt. Inkl. den Notfallmanager

          • philpo@feddit.org
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            3
            ·
            3 days ago

            Das ist übrigens nur so semi richtig, die haben schon gewisse Befugnisse,aber müssen für fast alles was nicht eilt danach der BuPo ganz viel Abbitte leisten.

            Hat sich die BuPo aber verdient,die haben echt den beschissensten Jobs aller Exekutive in DE. Da ist selbst der Zoll spaßiger. (Die sind eh underrated)

    • muelltonne@feddit.org
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      15
      ·
      4 days ago

      Ja, das ist erlaubt. Nein, das hat deutsche Polizisten nicht jahrzehntelang davon abgehalten, Antifaschisten zu schikanieren. Es musste erst jemand bis zum Bundesgerichtshof klagen und selbst jetzt versuchen es Polizisten immer noch.

    • rustydrd@sh.itjust.works
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      8
      ·
      4 days ago

      Vielleicht könnten wir deinen Kommentar mal an den Staatsschutz weiterleiten. Das scheint dort nicht nicht durchgedrungen zu sein.