Internetpromi nimmt sich zu wichtig. Kennen wir schon, gibt’s auch was Neues?
Obwohl es schon einer besonderen Vermessenheit bedarf, sich ans Verfassungsgericht zu wenden, weil ein (laut eigener Aussage komplizierter) Fall binnen (nur) zwei Monaten verhandelt wird.
Auch am Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG) scheiterte es in seinem Fall, denn Heldt habe nicht einmal einen Antrag auf Vorverlegung des Termins (§ 227 Abs. 1 ZPO) gestellt.
Und es wurde wohl nicht mal selbst versucht einen anderen Termin zu finden, sondern direkt das höchste Gericht bemüht.
Verstehst du das nicht? Die Nullchecker haben ihn nicht von vornherein erkannt und direkt bevorzugt behandelt. Denkst du, daran ändert der Antrag was? Er war doch quasi gezwungen sich nach Karlsruhe zu wenden! /s
Internetpromi nimmt sich zu wichtig. Kennen wir schon, gibt’s auch was Neues?
Obwohl es schon einer besonderen Vermessenheit bedarf, sich ans Verfassungsgericht zu wenden, weil ein (laut eigener Aussage komplizierter) Fall binnen (nur) zwei Monaten verhandelt wird.
Und es wurde wohl nicht mal selbst versucht einen anderen Termin zu finden, sondern direkt das höchste Gericht bemüht.
Verstehst du das nicht? Die Nullchecker haben ihn nicht von vornherein erkannt und direkt bevorzugt behandelt. Denkst du, daran ändert der Antrag was? Er war doch quasi gezwungen sich nach Karlsruhe zu wenden! /s