Internetpromi nimmt sich zu wichtig. Kennen wir schon, gibt’s auch was Neues?
Obwohl es schon einer besonderen Vermessenheit bedarf, sich ans Verfassungsgericht zu wenden, weil ein (laut eigener Aussage komplizierter) Fall binnen (nur) zwei Monaten verhandelt wird.
Auch am Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG) scheiterte es in seinem Fall, denn Heldt habe nicht einmal einen Antrag auf Vorverlegung des Termins (§ 227 Abs. 1 ZPO) gestellt.
Und es wurde wohl nicht mal selbst versucht einen anderen Termin zu finden, sondern direkt das höchste Gericht bemüht.
Verstehst du das nicht? Die Nullchecker haben ihn nicht von vornherein erkannt und direkt bevorzugt behandelt. Denkst du, daran ändert der Antrag was? Er war doch quasi gezwungen sich nach Karlsruhe zu wenden! /s
Gegen welches Recht soll Twitch überhaupt verstoßen haben?
Das ist doch so dämlich… Das Bundesverfassungsgericht behandelt Fälle unseres Grundgesetzes und wenn ich mich noch richtig entsinne, können unsere Grundrechte nur vom Staat oder staatliche Stellen verletzt werden. Ansonsten gehts zum Bundesgerichtshof.
Ich kann falsch liegen… Also bitte falls da jemand mehr darüber weiß korrigiert mich.
Hier hat sich KuchenTV ja auch beschwert, dass das Gericht auf ein mündliches Verfahren setzt und so die für ihn zeitkritische Entscheidung verzögert. Es ging also hier um das Verhalten des Gerichts und nicht um den spezifischen Fall.
Ah OK dann vielen Dank für die Aufklärung. Dann lief das ja doch richtig.
Das Bundesverfassungsgericht behandelt Fälle unseres Grundgesetzes und wenn ich mich noch richtig entsinne, können unsere Grundrechte nur vom Staat oder staatliche Stellen verletzt werden.
Grundsätzlich (höhö) stimmt das, aber Grundrechte können durchaus eine sogenannte Drittwirkung zwischen privaten Parteien entfalten. So darf zum Beispiel dein Vermieter nicht jederzeit in deine Wohnung weil die von dem Grundrecht auf Privatsphäre geschützt ist, und jedes Gesetz und/oder Urteil welches das anders sehen würde wäre halt verfassungswidrig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)#Drittwirkung_von_Grundrechten
Späte Antwort von mir aber danke für die Aufklärung. Bin ich wieder ein bisschen schlauer.
Recht auf freie Meinungsäußerung. Was auch immer das heutzutage noch heißen soll. Nazikram wahrscheinlich.
Stop! Ich bin Antifaschist und hasse Nazis genauso wie du, bitte behalte jedoch im Kopf dass wir uns selbst ins Bein schießen und dazu auchnoch den begriff stark verharmlosen wenn wir allen und jeden der uns nicht gefällt mit der Nazikeule hauen.
Es gibt gewisse gruppen an Menschen die über die Jahre bewiesen haben dass sie Nazis sind und diese sollte man auch so benennen.
KuchenTV jedoch ist absolut kein Nazi. Der ist da ganz weit von weg. Ich habe viel seinee Videos geschaut und kenne viele seiner Meinungen. Er sagt oft komische dinge die man konstruktiv kritisieren kann. Aber nichts spricht dafür dass er ein Nazi wäre. Absolut nicht.
Bitte lass uns nicht diesen Begriff um uns schmeißen wie nichts. Der begriff wird so verharmlost und verliert an Bedeutung bei menschen wie Björn Höcke bei dennen es zutrifft. Leute werden sich dann nur denken “jaja wie ja jeder ein nazi ist der nicht eurer meinung ist”. Andere Meinungen sind wichtig. Meinungsfreiheit ist wichtig. Eine andere und eventuell konservative Meinung macht jemanden noch lange nicht zum Nazi.
Halt stop! Jetzt antifaschiste ich!
Das sollte nur ein kleiner Seitenhieb auf das sein was du im Grunde auch beschreibst. Wörter werden inflationär gebraucht oder auch einfach komplett falsch benutzt. So wie “nazi” oder auch “Meinungsfreiheit”.
Ich wollte damit nicht sagen das der Typ ein Nazi ist sondern mich nur zynisch über den momentanen stand auslassen das soviel rechter scheiß passiert das man mit der Aussage “ist bestimmt nazikram” öfter richtig liegt als falsch.
Dabei Schiebe ich diese Meinungsfreiheit-verteidigung in die rechte Ecke. “Wird man ja noch sagen dürfen” etc.
Kam also ein bisschen anders rüber als es gemeint war. Finde aber gut das du engagiert bist und Stimme dir prinzipiell zu.
Mich würde aber mal interessieren wie du nazi definierst und bei welchen Leuten du es angebracht findest (aus dem momentanen Theater. Also nicht Hitler) und warum.
Kann mir jemand den Menschen erklären? Hab seine Streams nie verfolgt, aber kenne ihn aus manchen Zusammenstellungen oder wenn WBS Legal mal wieder was dazu macht. Mir ist er eher unangenehm aufgefallen, so von oben herab, besserwisserisch. Die wenigen Kommentare, die ich gehört habe von ihm, waren meist eher edgy.
Long story short: Ein unnötiges Drama zwischen einem Streamer und einer Streamerin, das damit beginnt, dass er ihr einen Preis missgönnt, den sie gewonnen hat, und das mit extrem sexualisierten und frauenfeindlichen Beleidigungen ihr gegenüber endet (und korrekterweise mit der Sperrung seiner Accounts).
Diese Einschätzung teile ich nicht. Die Frau hat einen Preis für die “Gamerin des Jahres” gewonnen, obwohl sie im Vergleich zu vielen anderen nur sehr wenig spielt und die meiste Zeit damit verbringt, nach eigenen Aussagen “linken Aktivismus” zu betreiben. Die Meinung, dass so ein Preis bei dieser Person unangebracht wäre, kann man durchaus vertreten.
Die Frau hat auch eine Bubble um sich geschart, die sich direkt auf alle stürzt, die sie kritisieren - ein kürzliches Beispiel ist zum Beispiel eine sehr kleine jüdische YouTuberin namens “Der Äqualist” die nach den Anfeindungen aus Shurjokas Bubble das Land verlassen hat, da sie sich nicht mehr sicher gefühlt hat.
Man kann schon von Hasskampagnen sprechen. Nur weil jemand von sich selbst behauptet, für das Linke und Gute einzustehen, muss das ja nicht unbedingt wahr sein.
Im aktuellen Fall hat sich Shurjoka halt einfach random auf Twitter beim Twitchsupport über KuchenTV beschwert und er wurde daraufhin ohne Angabe von Gründen gebannt. Ja, der Typ ist ein ziemlicher Assi und hat in der Vergangenheit viel Dreck am Stecken gehabt und der ist auch niemand, den ich persönlich sympathisch finde - aber man muss den aktuellen Fall betrachten und der ist sehr kurios.
Eine gewisse Dringlichkeit besteht in dieser Sache schon, immerhin gehen ihm nun die ganzen Einnahmen flöten während er gesperrt ist. Da kann ich auch verstehen, warum er versucht hat, ein Eilverfahren zu erwirken. Das LG gibt Twitch nämlich sehr viel Zeit um zu reagieren. Twitch entsteht kein Nachteil aus einer längeren Wartezeit, ihm aber schon.
Man muss auch klar sagen: Er hat NICHT den Prozess verloren. Er hat nur keinen früheren Termin für das Einstweilige Verfügungsverfahren bekommen. Ein Hauptsacheprozess ist noch nicht terminiert. Und wenn Twitch nicht mit sinnvollen Banngründen um die Ecke kommt, werden sie ihn auch wieder entsperren müssen.
Schon ein interessantes Urteil. Auch wenn ich KuchenTV für höchst asozial halte, finde ich die Entscheidung des BVG fragwürdig. Es gibt genug belegte Fälle, in denen die Streamerin Shurjoka Lügen über ihn verbreitet hat, auf die er einfach nur reagiert hat.
Diese hat sich auf Twitter beim Twitchsupport über ihn beschwert und er wurde daraufhin ohne Angabe von Gründen gebannt.
Eine gewisse Dringlichkeit besteht hier ja schon, immerhin gehen ihm nun die ganzen Einnahmen flöten während er gesperrt ist.
Man muss auch klar sagen: Er hat NICHT den Prozess verloren. Er hat nur keinen früheren Termin für das Einstweilige Verfügungsverfahren bekommen. Ein Hauptsacheprozess ist noch nicht terminiert.
Finde die Einschätzung von Tobias Huch dazu sehr interessant. Twitch hat ihm keine Banngründe genannt und wenn es keine gibt, werden sie ihn wieder entsperren müssen. Und er wird es sich dann sicher auch nicht nehmen lassen, Regressforderungen zu stellen.
Gering OT: Warum ist es notwendig, KuchenTVs bürgerlichen Namen in diesem Artikel zu erwähnen? Dadurch gewinnt der Artikel nichts und KuchenTV lediglich einen neuen Doxxing Vektor? Und alle weiteren Twitch Streamer in dem Artikel.
In juristischen Prozessen tritt man nun mal mit bürgerlichem Namen auf. Dort steht auch ein Herr Ferchichi nicht als Bushido.
Bei Schauspielern, Künstlern, Musikern, Journalisten, Sportlern und Politikern ist es doch auch völlig normal das ihre bürgerlichen Namen bekannt sind. Er hat über eine Million Abonennten und ich vermute irgendwo zwischen 2-5 Million Menschen, die irgendwann irgendwie mal ein Video von ihm gesehen haben. Ich denke, dass er damit genug Person des öffentlichen Lebens ist, dass sein bürgerlicher Name bekannt sein darf. Zumal er sich ja aktiv vor eine Kamera stellt.
Dadurch, dass jetzt sein bürgerlicher Name in dem Artikel nochmal auftaucht wird er auch nicht mehr oder weniger doxxbar sein als vorher.
Grundsätzlich ist dein Anliegen ja nicht verkehrt, aber er ist halt auch z.B. bei YouTube mit einem Kanal mit seinem bürgerlichen Namen unterwegs. Das ist nicht geheim.
Im Fall von “Influencern” könnte ich dem “remigrieren” von Staatsbürgern schon zustimmen …
Im Fall von [etwas einfügen, das deiner Nase nicht passt] könnte man rechter Scheiße schon zustimmen. /s
Was als nächstes? Deutsche raus aus Deutschland, wenn sie ein Knöllchen für’s Falschparken bekommen haben?
Rechtsstaat ist im juristischen Sinne gemeint.
Warum remigrierst du dich nicht einfach selbst in ein Loch ohne Internet?